JUGENDSCHUTZ
[Informationen zum Jugendschutzgesetz]
Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
Wir bieten in unserem Onlineshop neben Wurst, Fleisch & Feinkost auch Alkohol an. Das Mindestalter für Lieferungen mit alkoholischen Getränken beträgt 18 Jahre.
Jugendschutzbeauftragter: Michael Holling
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